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Beschlussvorlage

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW (GO NW) im Budget 4, Unterbudget Soziales, im Rahmen des Jahresabschlusses 2005

50/101 02.03.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2005 liegt dem Kreistag eine Beschlussvorlage zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben vor. Die Vorlage betrifft den Einzelplan 4, Unterbudget Soziales, und sieht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.577.931,39 Euro vor.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass im Haushaltsjahr 2005 im Bereich der sozialen Sicherung Mehrausgaben gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen entstanden sind. Ein Teil dieser Differenzen konnte bereits durch Haushaltssollübertragungen innerhalb des Einzelplans 4 ausgeglichen werden. Die größten Abweichungen innerhalb des Unterbudgets Soziales zeigen sich bei der Grundsicherung nach dem SGB II sowie bei der Grundsicherung nach dem SGB XII für Erwerbsunfähige und Personen über 65 Jahre.

Zur Deckung der anfallenden Kosten wird vorgeschlagen, einen Betrag von 3.282.263,35 Euro aus Minderausgaben in anderen Abschnitten des Unterbudgets Soziales zu verwenden. Der verbleibende ungedeckte Bedarf soll im Rahmen des Jahresabschlusses durch eine Gesamtdeckung mittels sonstiger Mehreinnahmen und Minderausgaben ausgeglichen werden. Die Vorlage wurde im Kreisausschuss einstimmig beraten.

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