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Beschlussvorlage

Arbeit von Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen und ihre Finanzierung

50/102 16.01.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 50/102 regelt die weitere Finanzierung der im Kreis Recklinghausen tätigen Frauenberatungsstellen. Es ist vorgesehen, die Bezuschussung der in Recklinghausen, Marl und Gladbeck ansässigen Einrichtungen fortzuführen. Hierfür wird ein Budget in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt, welches auf maximal 31.000 Euro gedeckelt ist. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vereinbarungen im Rahmen dieses Budgets mit den Beratungsstellen abzuschließen. Zudem wird der Personalkostenzuschuss für die Beratungsstelle in Herten, die im Rahmen des Diakonischen Werkes agiert, weiterhin gewährt. Eine Wiedervorlage der Entscheidung ist nach zwei Jahren vorgesehen.

Die Beratungsstellen in Recklinghausen, Marl und Gladbeck bieten allgemeine Beratungsangebote sowie spezialisierte Unterstützung im Bereich der Initiative gegen sexualisierte Gewalt an. Die Einrichtungen in Herten konzentrieren sich auf die Prävention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt. Laut Vorlage verzeichnen die Beratungsstellen steigende Kontaktzahlen, insbesondere im Bereich des Gewaltschutzes.

Die finanzielle Situation der Einrichtungen wird durch steigende Sach- und Personalkosten sowie eine Reduzierung der Landesförderung beeinflusst. Da die Landesmittel seit 2002 auf 85 Prozent der Personalkosten begrenzt wurden und das Gesamtvolumen der Förderung stagniert, besteht eine Gefährdung der Beratungsstrukturen. Die bisherigen Zuschüsse aus einem sogenannten Notfonds wurden in den vergangenen Jahren zur Sicherung der Angebote bereitgestellt.

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