Förderung komplementärer ambulanter Dienste im Kreis Recklinghausen ab 01.01.2007
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag hat die Umsetzung einer weiterentwickelten Förderkonzeption für komplementäre ambulante Dienste im Kreis Recklinghausen ab dem 1. Januar 2007 beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, Leistungsvereinbarungen über eine Dauer von drei Jahren abzuschließen, um die Planungssicherheit für die Anbieter zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Berechnung der Kreiszuschüsse erfolgt künftig auf Basis von Stundenpauschalen der jeweiligen Berufsgruppen ohne jährliche Dynamisierung. Das jährliche Budget für die Förderung soll bis zum Jahr 2009 auf 755.000 Euro ansteigen.
Die Förderung umfasst die Bereiche psychosoziale Beratung, Wohnraumanpassungsberatung sowie persönliche betreuerische Hilfen im Einzelfall. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Träger ihren Sitz im Kreis haben und die Angebote dazu beitragen, vorzeitige Heimaufenthalte zu verhindern oder zu verzögern. Die neue Struktur sieht vor, dass neue Angebote grundsätzlich nur alle drei Jahre in den Förderkreis aufgenommen werden können. Die Anbieter sind zudem verpflichtet, ihre Konzepte um individuelle, nachprüfbare Zielangaben zu ergänzen und jährlich darüber zu berichten.
Die Verwaltung führt weiterhin ein Verfahren durch, das einem Ausschreibungsverfahren ähnelt. Die Kreisförderung übernimmt dabei in der Regel maximal 80 Prozent der Kosten, wobei eine Eigenbeteiligung der Anbieter zwingend erforderlich bleibt. Ein Sachkostenanteil von 10 Prozent ist in die Förderung integriert. Ziel der Konzeption bleibt die flächendeckende Versorgung aller kreisangehörigen Städte mit den genannten pflegeergänzenden Dienstleistungen.
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