Bestellung von Mitgliedern/Stellvertretern des Kreises für die Trägerversammlung der Vestischen Arbeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 50/109 sieht die Neubesetzung der Kreisvertretung in der Trägerversammlung der Vestischen Arbeit vor. Gemäß dem Kooperationsvertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft vom 30. November 2004 ist der Kreis Recklinghausen berechtigt, mit zwei stimmberechtigten Personen in der Trägerversammlung vertreten zu sein.
Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Kreisdirektors aus dem Beamtenverhältnis des Kreises soll der Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales als neues Mitglied der Trägerversammlung berufen werden. Für den Fall einer Verhinderung des Fachbereichsleiters ist die Bestellung eines Vertreters vorgesehen. Hierfür soll der Leiter der Regionalagentur Emscher-Lippe benannt werden, da dieser durch die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten der Agentur mit den relevanten Problemstellungen des Arbeitsmarktes vertraut ist.
Die Verwaltung hat den Beschlussvorschlag zur Neubesetzung der Vertretung im Kreisausschuss einstimmig beraten. Die Vorlage liegt zudem dem Kreistag zur Entscheidung vor.
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