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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Recklinghausen

50/112 21.11.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 50/112 wird eine Neufassung der Satzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Kreis Recklinghausen vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Satzung an die rechtlichen Entwicklungen sowie an die praktischen Erfahrungen aus der Umsetzung des SGB II anzupassen.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Sicherung des Wohnraumes. Seit dem 1. April 2006 ist der Kreis Recklinghausen für die Übernahme von Miet- und Energieschulden eines erweiterten Personenkreises zuständig, der Leistungen nach dem SGB II bezieht. Während diese Aufgabe im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit grundsätzlich der Vestischen Arbeit obliegt, sieht die Neuregelung vor, dass die Aufgaben bei Vorhandensein entsprechender Fachstellen durch die Wohnungsnotfachstellen der kreisangehörigen Städte wahrgenommen werden können. Damit sollen Fälle drohenden Wohnungsverlustes einheitlich behandelt werden, unabhängig davon, ob Leistungen nach dem SGB XII oder dem SGB II erbracht werden. Der Personal- und Sachaufwand für die Fälle nach SGB II wird den Städten von der Vestischen Arbeit erstattet.

Zudem wird die Satzung um eine fachaufsichtliche Bestimmung ergänzt, die den Landrat dazu berechtigt, eine Nachschau zur Überprüfung der Aufgabenerledigung durchzuführen. Des Weiteren wird klargestellt, dass der Kreis Recklinghausen die Widerspruchsbehörde für Fälle ist, in denen die Aufgaben nach § 22 Abs. 5 SGB II durch die Fachstellen der kreisangehörigen Städte erledigt werden.

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