Aufhebung eines Beschlusses zur Gewährung von Winterbrandhilfen im Rahmen der Sozialhilfe/Kriegsopferfürsorge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 50/114 wird die Aufhebung eines Beschlusses des Kreistages vom 2. Oktober 1981 beantragt. Dieser Beschluss regelte die Festlegung der Bedarfswerte für Winterbrandhilfen im Rahmen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge im Kreis Recklinghausen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Parameter für die Bemessung der Heizkosten im Jahr 1981 auf Basis von Empfehlungen des Arbeitsausschusses der Sozialdezernenten Westfalen-Lippe festgelegt wurden. Da der Kreisausschuss bereits im März 1975 die Geltung dieser Empfehlungen für den Kreis als örtlichen Träger der Sozialhilfe beschlossen hatte, wird der Beschluss aus dem Jahr 1981 als unnötig eingestuft.
Ein wesentlicher Grund für die Aufhebung ist die Notwendigkeit, Anpassungen der Bedarfswerte an die aktuelle technische Entwicklung zu ermöglichen. Durch staatliche Grenzwerte und Förderungen zur Gebäudedämmung haben sich die Heizwerte und Wirkungsgrade von Anlagen verändert. Die Aufhebung soll es ermöglichen, solche Anpassungen künftig im Rahmen der laufenden Verwaltung ohne zusätzlichen Beschlussaufwand vorzunehmen. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen obliegt die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie die Erarbeitung von Richtlinien dem Landrat. Das Beratungsergebnis der zuständigen Stelle fiel einstimmig für den vorgeschlagenen Beschluss aus.
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