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Beschlussvorlage

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (a. F.) im Budget 4, Unterbudget Soziales

50/115 09.02.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 50/115 sieht die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2006 im Budget 4, Unterbudget Soziales, vor. Der Kreistag wird angefragt, Ausgaben in Höhe von insgesamt 30.558.732,48 € zu genehmigen. Diese überplanmäßigen Kosten resultieren aus gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII.

Die Verwaltung führt aus, dass die Ausgaben in verschiedenen Bereichen des Sozialbudgets gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen gestiegen sind. Besonders betroffen sind die Bereiche Grundsicherung nach SGB II mit einem Anstieg von rund 19,5 Millionen Euro sowie die Grundsicherung nach SGB XII mit einem Anstieg von etwa 4,5 Millionen Euro. Weitere überplanmäßige Ausgaben verzeichnen die Krankenhilfe, die Eingliederungshilfe, die Durchführung des Landespflegegesetzes sowie sonstige Hilfen.

Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist aufgrund der Höhe dieser Ausgaben eine Beschlussfassung durch den Kreistag erforderlich. Zur Deckung der Mehrkosten können teilweise Mehreinnahmen in den Unterabschnitten der Hilfe zur Pflege, der Krankenhilfe, der Durchführung des Landespflegegesetzes, der Grundsicherung nach SGB II sowie bei sonstigen sozialen Angelegenheiten in Höhe von 18.895.323,11 € sowie Minderausgaben in den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege in Höhe von 3.126.715,72 € herangezogen werden. Ein verbleibender ungedeckter Bedarf von 8.536.693,65 € soll im Rahmen des Jahresabschlusses durch weitere Mehreinnahmen und Wenigerausgaben ausgeglichen werden.

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