Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit Benehmensherstellung gemäß § 4 Abs. 8 Satz 5 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

2017/039 03.04.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2017/039 wird die Herstellung eines Benehmens gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen angestrebt. Ziel ist die Regelung des Übergangs der Aufgaben zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom Kreis Recklinghausen auf die Stadt Recklinghausen. Dies betrifft das Gebiet der mittleren kreisangehörigen Städte Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop.

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit sollen die Kompetenzen der beteiligten Kommunen auf eine gemeinsame Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit übertragen werden. Diese Gruppe soll aus zwei Teams bestehen. Während das zweite Team bei der Stadt Herten angesiedelt ist und für den Bereich Westvest zuständig sein soll, wird das erste Team bei der Stadt Recklinghausen eingerichtet und übernimmt die Zuständigkeit für den Bereich Ostvest.

Der Aufgabenübergang wird dadurch ermöglicht, dass die summierten Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen den Schwellenwert einer Großen kreisangehörigen Stadt erreichen. Die Verwaltung legt dar, dass die Städte Recklinghausen und Herten bereits über die erforderliche Fachkompetenz verfügen. Nach der Herstellung des Benehmens im Kreistag kann eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop geschlossen werden. Die Genehmigung dieser Vereinbarung obliegt der Bezirksregierung Münster.

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