Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen Beschluss der Fortschreibung gemäß § 9 Abs. 4 ÖPNVG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen sieht die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in einem schrittweisen Verfahren bis spätestens zum Jahr 2020 vor. Ziel der Planung ist die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Linienangebots, die Steigerung der Fahrgastzahlen sowie die Sicherstellung der Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022.
Der Entwurf basiert auf gutachterlichen Arbeiten, die unter Einbeziehung von Verkehrsunternehmen, kreisangehörigen Städten sowie Verbänden der Senioren, Behinderten und Fahrgäste erstellt wurden. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens gingen rund 60 Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen verschiedener Kommunen und Institutionen ein. Die Verwaltung hat diese Hinweise ausgewertet und in die finale Fassung eingearbeitet.
Zu den substanziellen Änderungen gehören Anpassungen im Liniennetz von Castrop-Rauxel, etwa durch die Überarbeitung der Linien 237 und 481 sowie die Prüfung eines Nachtverkehrskonzepts. In Datteln wurde das Buskonzept an den Schnellbus S91 angepasst. Für Gladbeck wurde ein Prüfauftrag für eine Nord-Südverbindung initiiert, während in Haltern am See die Anbindung der Ortsteile Hullern und Lavesum optimiert wird. In Recklinghausen wurde ein Projekt zum Ferienfahrplan in einen Prüfauftrag umgewandelt, nachdem die Stadt die Ausdehnung auf bestimmte Linien abgelehnt hatte. Für Waltrop wurde die Überplanung des Stadtverkehrs aufgrund fehlender Zustimmung des Nachbaraufgabenträgers Dortmund vorerst ausgesetzt.
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