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Beschlussvorlage

Verbindliche Pflegeplanung 2018 für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Kreis Recklinghausen

2017/156 06.10.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird über die verbindliche Pflegebedarfsplanung für die Jahre 2018 bis 2020 informiert. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Planung für diesen Zeitraum festzulegen, wobei für das Jahr 2018 kein Bedarf an weiteren vollstationären Pflegeplätzen im Kreis festgestellt wurde.

Die Planung basiert auf dem Alten- und Pflegegesetz (APG NRW), welches den Kommunen ein Steuerungsinstrument zur bedarfsgerechten Planung stationärer Pflegeplätze einräumt. Ein solcher Beschluss ist Voraussetzung für die verbindliche Entscheidung über die Förderung zusätzlicher teil- und vollstationärer Einrichtungen. Die Datenbasis für die Berechnung umfasst Bevölkerungsdaten sowie Pflegestatistiken des Landesamtes für Statistik (IT.NRW) und eine Abfrage in den Pflegeheimen des Kreises vom Juni 2017.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Jahr 2017 Anträge auf Bauvorhaben für rund 500 stationäre Pflegeplätze vorlagen. Durch die bisherigen Planungsbeschlüsse konnte ein Überangebot an Plätzen vermieden werden. Für den Zeitraum von 2018 bis 2020 wird ein Überangebot an stationären Plätzen prognostiziert, das im Jahr 2018 bei 380, im Jahr 2019 bei 460 und im Jahr 2020 bei 308 Plätzen liegt. Die Planung folgt der Zielsetzung, die ambulante Pflege gegenüber der stationären Pflege zu priorisieren.

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