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Beschlussvorlage

Tierkörperbeseitigung im Kreis Recklinghausen

2017/044 07.04.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2017/044 des Kreisausschusses befasst sich mit der künftigen Regelung der Tierkörperbeseitigung im Kreis Recklinghausen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sind die Kreise und kreisfreien Städte zur Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte verpflichtet. Derzeit ist diese Aufgabe im Wege einer Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen übertragen.

Da der bestehende Vertrag mit dem aktuell beauftragten Unternehmen zum Ende des Jahres 2018 ausläuft, sieht die Vorlage vor, die Beseitigungspflicht ab dem 1. Januar 2019 erneut auf einen Dritten zu übertragen. Der Landrat soll beauftragt werden, im Jahr 2018 ein Vergabeverfahren durchzuführen, um die Aufgabe ab dem Jahr 2019 wieder auf einen externen Dienstleister zu übertragen. Die Vergabeentscheidung soll dabei zugunsten des wirtschaftlichsten Anbieters erfolgen.

Die Übertragung der Beseitigungspflicht soll über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen. Vor der Durchführung der Ausschreibung ist eine Anhörung verschiedener Institutionen vorgesehen. Dazu gehören das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, der Rheinische Landwirtschaftsverband, der Landesmarktverband für Vieh und Fleisch des Landes NRW sowie die Tierseuchenkasse. Die Fachabteilung hat im Jahr 2016 eine Menge von rund 2.834 Tonnen tierischer Nebenprodukte zur Beseitigung verzeichnet.

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