Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2017 (Zahlung der Landschaftsumlage 2017)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird um die Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Haushalt des Jahres 2017 gebeten. Konkret geht es um die Zahlung der Landschaftsumlage in Höhe von 937.753,02 Euro.
Die Grundlage für diesen Bedarf ist der Bescheid des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) vom 22. Mai 2017. Dieser legt den Hebesatz der Landschaftsumlage auf 17,4 Prozentpunkte fest. Damit weicht der Satz von dem im Haushalt 2017 veranschlagten Hebesatz von 17,3 Prozentpunkten ab, was zu einer Deckungslücke im Kreishaushalt führt.
Obwohl der Kreistag bereits im November 2016 beschlossen hatte, im Falle höherer Zahlungsverpflichtungen auf Eigenkapital zurückzugreifen, wird zur Sicherstellung der Rechtssicherheit das förmliche Verfahren zur Genehmigung überplanmäßiger Mittel eingeleitet. Da die Zahlung der Landschaftsumlage auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, ist die Unabweisbarkeit der Aufwendung gegeben. Da der Mehrbedarf die Grenze für erhebliche Aufwendungen gemäß der Haushaltssatzung überschreitet, ist die vorherige Zustimmung des Kreistages nach der Gemeindeordnung NRW erforderlich.
Als Kostendeckungsvorschlag sieht die Verwaltung vor, die benötigten Mittel über den Gesamthaushalt im Zuge des Jahresabschlusses 2017 sicherzustellen. Die Vorlage liegt dem Kreisausschuss zur Beratung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170906080307