Betriebsleistungen der BVR Busverkehr Rheinland GmbH, der RVN Regionalverkehr Niederrhein GmbH und der WB Westfalen Bus GmbH im Kreis Recklinghausen - Direktvergaben
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen soll die BVR Busverkehr Rheinland GmbH mit der fahrplanmäßigen Verkehrsbedienung im Rahmen von Direktvergaben für den öffentlichen Personennahverkehr beauftragen. Die Beschlussvorlage sieht die Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 5 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für vier spezifische Linien vor. Dies betrifft die SB28 zwischen Gelsenkirchen-Buer und Dorsten ZOB mit einer Laufzeit von 2019 bis 2028, die SB18 zwischen Dorsten ZOB und Schermbeck bis 2029, die Linie 188 zwischen Gladbeck Oberhof und Dorsten ZOB bis 2029 sowie die Linie 189 zwischen Essen Boyer Straße und Gladbeck Oberhof bis 2029.
Die laufende Betreuung der Verkehrsleistungen soll mit Beginn der neuen Verträge entsprechend angepasst werden. Der Umfang der Verpflichtungen richtet sich nach den jeweiligen Dienstleistungsaufträgen und dem Nahverkehrsplan des Kreises. Als Finanzierungssatz wird ein Betrag von 0,7516 € pro Buskilometer festgelegt, wobei der Kreis bei einem niedrigeren Satz in anderen Gebieten des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ebenfalls den geringeren Wert anstrebt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für eine Direktvergabe, wie die Einhaltung von Schwellenwerten und der Nachweis der Selbsterbringung von Leistungen, durch ein Gutachten der PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH geprüft werden. Der Landrat wird ermächtigt, die notwendigen Erklärungen für die Umsetzung der Vergaben abzugeben und Anpassungen der Aufträge ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für den Kreis vorzunehmen.
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