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Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung des Landrats

2017/081 12.10.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/081 sieht die Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Recklinghausen zum 31. Dezember 2016 vor. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der zuständigen Finanzverwaltung aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO wurden zwei Korrekturbuchungen vorgenommen, wodurch sich das Jahresergebnis im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf um 174.511,66 € erhöhte.

Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 538.688.399,68 € sowie ein Eigenkapital von 59.384.642,30 € aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 6.381.851,84 € ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss dem Eigenkapital zuzuführen, um die Eigenkapitalstruktur des Kreises zu stabilisieren. Nach der Zuweisung setzt sich das Eigenkapital aus einer Allgemeinen Rücklage von 39.504.057,54 €, einer Ausgleichsrücklage von 19.752.028,77 € und einer Sonderrücklage von 128.555,99 € zusammen.

Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses in dessen Sitzung am 14. November 2017 wird zudem die Entlastung des Landrats für das Geschäftsjahr 2016 beantragt. Die Unterlagen werden den Fraktionen des Kreistags vor der Sitzung am 27. November 2017 in Papierform sowie auf Datenträgern zur Verfügung gestellt. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.

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