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Beschlussvorlage

Richtlinien des Kreises Recklinghausen über die Förderung der Erziehungsberatungsstellen

2017/177 08.12.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der Richtlinien über die Förderung der Psychologischen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern – Erziehungsberatungsstellen – im Kreis Recklinghausen vor. Ziel der Neufassung ist die rechtliche Anpassung der Richtlinien an die aktuelle Rechtslage, insbesondere im Hinblick auf die Richtlinien des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport.

Im Rahmen der Überarbeitung wird zudem die seit 2013 gewährte Sachkostenzuschuss-Regelung für die Caritasverbände formal in die Richtlinie aufgenommen. Eine Prüfung der Versorgungsgebiete wurde durchgeführt, wobei die Zuweisung von Kernteams zu den Gebieten auf Basis aktueller Einwohnermeldedaten erfolgte. Dabei wurde festgelegt, dass mindestens 15.000 Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren einem Kernteam zugeordnet sind. Eine Änderung der Anzahl der Fachkräfte oder eine Neuaufteilung der Gebiete ist aus der Prüfung nicht hervorgegangen.

Die Verwaltung führt aus, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen keine personellen oder finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie in den Kreisausschuss sowie zur abschließenden Entscheidung in den Kreistag vorgelegt.

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