Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landrat hat dem Kreistag eine Aufstellung über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen für das Jahr 2016 vorgelegt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz NRW, wonach die Offenlegung der Nebeneinkünfte bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen muss.
Die vorliegende Berichtsvorlage führt aus, dass die Gremientätigkeiten unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der entsprechenden Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales behandelt werden. Gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ist bei Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst der Betrag, der die Grenze von 6.000,00 Euro überschreitet, an den Dienstherrn abzuführen. Für das Rechnungsjahr 2016 wurden ein Betrag in Höhe von 6.803,00 Euro abgeführt.
Die Aufstellung wurde den Mitgliedern des Kreistags bereits im März 2017 übermittelt, womit die formale Verpflichtung gegenüber dem Gremium erfüllt ist. Auf Wunsch des Landrates erfolgt die Behandlung der Vorlage in der öffentlichen Sitzung des Kreistags am 29. Mai 2017, um eine Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kreistag.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 50901100000
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170327085647