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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Ergänzung der Gebührensatzung vom 23.11.2016 um eine Gebühr für getrennt angelieferte Garten- und Parkabfälle für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.12.2017

2017/131 10.08.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/131 sieht eine Anpassung der Gebühren für die Verwertung von getrennt angelieferten Garten- und Parkabfällen im Kreis Recklinghausen vor. Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 soll eine einheitliche Gebühr in Höhe von 43,49 Euro pro Tonne festgesetzt werden. Damit entfällt die bisherige Regelung, nach der ein einheitliches Entgelt von 22,50 Euro pro Tonne zuzüglich Umsatzsteuer galt.

Grund für die Neuregelung ist die seit Juni 2017 geltende Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen. Diese Verordnung begrenzt die Ausbringung von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor, was bei den Verwertern zu einem erhöhten Transportaufwand und höheren Lagerhaltungskosten führt. Da die bestehenden Verträge zur Verwertung der Abfälle eine Anpassung bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften ermöglichen, haben die Auftragnehmer eine Entgeltanpassung beantragt.

Um eine Gleichbehandlung der kreisangehörigen Städte zu gewährleisten, soll die Abrechnung künftig über den Kreis Recklinghausen als Auftraggeber erfolgen. Die Gebührenberechnung basiert auf einer kalkulierten Menge von 14.449 Tonnen für das vierte Quartal 201

Zudem umfasst die Vorlage die Anpassung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen. Neben der Einführung der neuen Gebühr werden Verweise auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes aktualisiert und die nicht mehr betriebene Deponie Löringhof aus den Satzungsanlagen entfernt. Die Gebührensatzung vom 23. November 2016 wird entsprechend ergänzt.

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