Landschaftsplan Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag soll den Landschaftsplan Lippe als Satzung beschließen. Die Vorlage basiert auf der Abwägung von Hinweisen, Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der Trägerbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung eingegangen sind. Der Plan umfasst die Stadtgebiete Waltrop, Datteln, Haltern am See, Marl und Dorsten mit einer Gesamtfläche von etwa 5.083 Hektar. Er legt allgemeinverbindliche Schutzgebiete fest, darunter vier Naturschutzgebiete, drei Landschaftsschutzgebiete, zwei Naturdenkmale sowie einen neuen geschützten Landschaftsbestandteil. Die forstlichen Festsetzungen wurden mit dem Regionalforstamt abgestimmt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden 144 Anregungen bearbeitet. Ein Schwerpunkt lag auf der Neuausweisung des Naturschutzgebietes Lippeaue. Hierbei standen die Interessen von Land- und Forstwirten, Jägern, Anglern sowie Freizeitnutzern wie Kanufahrern den Bedenken von Naturschützern gegenüber, die den Schutz der Arten im Natura 2000-Gebiet als nicht ausreichend erachtet hatten. Die Verwaltung hat zur Konfliktlösung Anpassungen vorgenommen, die eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft ermöglichen, aber die Nutzung wertbestimmender Flächen beschränken. In sensiblen Bereichen sind zeitliche Nutzungsbeschränkungen vorgesehen, um die Fauna während der Brut- und Aufzuchtzeiten zu schützen. Ein Monitoring soll die Wirksamkeit der Regelungen überprüfen.
Die Umsetzung der Maßnahmen kann durch Zuwendungen des Landes zu bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der finanzielle Eigenanteil des Kreises wird durch zweckgebundene Ersatzgelder gedeckt, sodass keine Belastung des Kreishaushaltes entsteht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171020101312
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20171020110843
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20171020110952
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