Verbindliche Pflegeplanung 2018 für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird ersucht, die verbindliche Pflegebedarfsplanung für die Jahre 2018 bis 2020 im Kreis Recklinghausen zu beschließen. Die Planung dient als Steuerungsinstrument nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), um die Förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen an den tatsächlichen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung zeigt für das Jahr 2018 keinen Bedarf an weiteren vollstationären Pflegeplätzen im Kreis auf. Basierend auf den Berechnungen des Fachbereichs Soziales wird für den Zeitraum von 2018 bis 2020 ein Überangebot an stationären Plätzen prognostiziert. Die Zahlen beziffern dieses Überangebot für das Jahr 2018 auf 662 Plätze, für 2019 auf 522 Plätze und für 2020 auf 375 Plätze.
Die Datenbasis der Planung umfasst Bevölkerungsdaten und Pflegestatistiken des Landesamtes für Statistik (IT.NRW) sowie Informationen der zuständigen Behörde des Kreises. Die Planung berücksichtigt dabei auch die Umsetzung der Einzelzimmerquote bis Juli 2018, die zu einem potenziellen Verlust an stationären Plätzen führen könnte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Planung dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgt und darauf abzielt, die Entwicklung des Pflegemarktes sowie die Versorgungssituation der pflegebedürftigen Menschen im Kreis zu steuern.
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