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Berichtsvorlage

Jobcenter Kreis Recklinghausen, hier: Selbstvornahme

2017/046 11.04.2017

✦ KI-Zusammenfassung

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen plant, ab dem 1. Juli 2018 Maßnahmen nach dem SGB II und SGB III zusätzlich zur bisherigen Drittvergabe in Eigenregie, der sogenannten Selbstvornahme, durchzuführen. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Integrationsergebnisse zu verbessern, die Fallzahlen der Integrationsfachkräfte in den Bezirksstellen zu senken und die eingesetzten finanziellen Mittel effizienter zu nutzen. Die Selbstvornahme soll als Ergänzung zur bestehenden Trägerlandschaft fungieren und sich primär auf die schnelle Vermittlung in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt konzentrieren, etwa durch einen „Work-First-Ansatz“.

Für die Umsetzung sind die Schaffung räumlicher Voraussetzungen, die Personalgewinnung sowie eine Zertifizierung nach dem SGB III erforderlich. Geplant ist die Einrichtung von drei Standorten im westlichen, mittleren und östlichen Teil des Kreises, wobei die vorhandenen Job-Akademien in Dorsten und Marl mitgenutzt werden sollen. Der Personalbedarf umfasst insgesamt 30 Jobcoaches, drei Teamleitungen, eine Gesamtkoordination sowie 1,5 Verwaltungskräfte. Die laufenden Jahreskosten werden auf gut drei Millionen Euro geschätzt, zuzüglich einmaliger Implementierungskosten von etwa 750.000 Euro.

Zur Vorbereitung soll ab Juni 2017 ein Arbeitskreis unter Beteiligung der Bezirksstellen eingerichtet werden. Die Finanzierung der Selbstvornahme erfolgt direkt aus dem Einzelplan der Grundsicherung, wodurch für die beteiligten Städte keine finanziellen Belastungen entstehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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