Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die naturschutzrechtliche Befreiung zur Erstellung von Erkundungsbohrungen im Naturschutzgebiet 'Weißes Venn und Geisheide' in Haltern am See

2017/049 11.04.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/049 befasst sich mit dem Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen eine beantragte Befreiung von den Verboten des Naturschutzgebietes „Weißes Venn und Geisheide“ in Haltern am See. Gegenstand der Befreiung ist die Durchführung von elf Kernbohrungen mit einer Tiefe von 45 bis 50 Metern durch die Quarzwerke GmbH. Ziel der Erkundungsbohrungen ist es, die Ausdehnung und Qualität der Lagerstätte für hochreinen Quarzsand im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lavesum zu bestimmen.

Der Naturschutzbeirat widersprach der Befreiung mit der Begründung, dass die Bohrungen die Schutzzwecke des Gebiets, insbesondere als FFH- und Vogelschutzgebiet, gefährden könnten. Zudem sah der Beirat kein überwiegendes öffentliches Interesse, da die aktuelle Rohstoffversorgung noch für etwa 30 Jahre gesichert sei und die Bohrungen primär wirtschaftlichen Verkaufsinteressen dienten.

Die Untere Naturschutzbehörde bewertet den Widerspruch als unberechtigt. Sie führt an, dass keine konkrete Abbauplanung vorliege und die Eingriffe durch die Verlegung der Bohrpunkte auf vorhandene Wege sowie durch eine ökologische Baubegleitung minimiert werden können. Zudem wird auf das öffentliche Interesse an der vorausschauenden Sicherung der Rohstoffversorgung gemäß Bundesberggesetz und Raumordnungsgesetz verwiesen. Der Kreistag wird angehalten, den Widerspruch des Naturschutzbeirates für unberechtigt zu erklären.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente