WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) - Tätigkeitsbericht 2015/2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage der Verwaltung zum Thema Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) dokumentiert die Tätigkeit der WTG-Behörde des Kreises Recklinghausen für den Zeitraum 2015/2016. Die Behörde, die organisatorisch im Fachbereich Soziales angesiedelt ist, ist für die Einhaltung ordnungsrechtlicher Anforderungen in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe zuständig. Zu den Kernaufgaben gehören regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen, die Beratung von Bewohnern, Angehörigen und Leistungsanbietern sowie die Bearbeitung von Beschwerden.
Im Berichtszeitraum weitete sich der Zuständigkeitsbereich durch die Novellierung des Gesetzes von 114 auf 179 Einrichtungen aus, darunter stationäre Angebote, Wohngemeinschaften und ambulante Dienste. Die Behörde führte insgesamt 121 Prüfungen durch, die sich aus Regel-, Anlass-, Nach- und Statusprüfungen zusammensetzten. Zudem wurden 88 Bauberatungen im Rahmen des Alten- und Pflegegesetzes NRW durchgeführt.
Die Verwaltung berichtet über eine personelle Situation, die durch den Ausfall eines Mitarbeiters und die gleichzeitige Zunahme der Aufgaben durch neue Leistungsangebote geprägt war. Infolgedessen konnte die gesetzlich geforderte Prüfquote im Zeitraum 2015/2016 nicht erreicht werden, wenngleich die Anzahl der Prüfungen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum 2013/2014 gestiegen ist. Durch die Einstellung neuer Pflegefachkräfte zum Januar 2017 wird eine künftige Steigerung der Prüfquote angestrebt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170426152429