Rettungsdienstbedarfsplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/161 zum Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Recklinghausen sieht die Verabschiedung eines neuen Bedarfsplans sowie eine abschließende Prüfung der Vorhaltung eines zweiten Rettungswagens in Oer-Erkenschwick bis zum 30. Juni 2018 vor. Die Neugestaltung des Plans basiert auf den Einsatzzahlen der Jahre 2011 bis 2016 und berücksichtigt die Novellierung des Rettungsgesetzes NRW sowie gestiegene Einsatzzahlen in der Notfallrettung.
Ein wesentliches Ziel der Planung ist die Einhaltung von Hilfsfristen von acht Minuten in Einsatzkernbereichen und zwölf Minuten in Einsatzaußenbereichen bei einem angestrebten Erreichungsgrad von mindestens 90 Prozent. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden die Vorhaltezeiten und die Anzahl der Einsatzmittel angepasst. So wird die Bereitstellung von Krankentransportwagen in Castrop-Rauxel, Marl und Recklinghausen auf 24 Stunden täglich ausgeweitet, um Rettungswagen zu entlasten. In mehreren Städten wie Castrop-Rauxel, Dorsten und Gladbeck soll zudem ein dritter Rettungswagen täglich 24 Stunden mit Rettungsdienstpersonal besetzt werden. In Marl wird die Besetzung eines zusätzlichen Rettungswagens sowie eines zweiten Notarzteinsatzfahrzeugs für jeweils 12 Stunden pro Tag vorgesehen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden verschiedene Anpassungen mit den Kostenträgern vereinbart, unter anderem die Reduzierung der Stellen für die ärztliche Leitung sowie die Regelung zur Besetzung eines Sonder-Rettungswagens. Die Prüfung in Oer-Erkenschwick soll klären, ob die Notwendigkeit eines zweiten Rettungswagens durch eine Untersuchung der bisherigen Einsatzmuster belegt werden kann.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171027125540