Wahlausschuss für die Wahl des Kreistages und der Landrätin/des Landrates im Jahr 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 10/328 wird die Bildung eines Wahlausschusses für die im Herbst 2009 anstehenden Wahlen des Kreistages sowie der Landrätin oder des Landrates im Kreis Recklinghausen vorbereitet. Der Landrat fungiert dabei gemäß Kommunalwahlgesetz als Vorsitzender des Ausschusses.
Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung sieht vor, dass der Ausschuss neben dem Vorsitzenden aus einer geraden Anzahl von 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern bestehen kann. Für jede gewählte Beisitzerin und jeden gewählten Beisitzer ist zudem eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen. Die Besetzung des Gremiums kann neben Mitgliedern des Kreistages auch sachkundige Bürger umfassen, sofern keine Unvereinbarkeit mit der Wählbarkeit zum Kreistag vorliegt. Dabei darf die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht überschreiten. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Wahlorganen ist ausgeschlossen, ebenso wie die Teilnahme von Bewerberinnen oder Bewerbern um das Amt der Landrätin oder des Landrates am Ausschuss.
Der Aufgabenbereich des Wahlausschusses umfasst die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke, die Entscheidung über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen sowie die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. Die vorliegende Vorlage dient als Grundlage für die anstehende Wahl der Beisitzer und ihrer Stellvertreter.
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