Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bildung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl

10/348 20.03.2012 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 10/348 dazu aufgerufen, einen gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2012 zu bilden. Da der bestehende Ausschuss lediglich für die Landtagswahl 2010 konstituiert wurde, ist aufgrund der anstehenden Neuwahlen eine Neubesetzung erforderlich.

Der vorgeschlagene Ausschuss soll die Wahlkreise 70, 71, 72 und 73 umfassen. Diese Wahlkreise setzen sich aus verschiedenen Gebieten zusammen, darunter die Städte Herten, Marl (mit Ausnahmen), Gladbeck, Dorsten (mit Ausnahmen), Haltern am See, Oer-Erkenschwick sowie Teile von Datteln, Castrop-Rauxel und Waltrop. Für den Wahlkreis 69, der die Stadt Recklinghausen umfasst, ist gemäß den gesetzlichen Regelungen der Rat der Stadt Recklinghausen für die Bestimmung der Beisitzer zuständig.

Der gemeinsame Kreiswahlausschuss soll laut Vorlage aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem sowie sechs Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretern bestehen. Die Besetzung der Beisitzer erfolgt durch den Kreistag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt. Als Beisitzer können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger bestellt werden, sofern keine Unvereinbarkeit mit dem Mandat vorliegt. Die Aufgaben des Ausschusses umfassen die Entscheidung über Einsprüche im Mängelbeseitigungsverfahren, die Beschlussfassung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge sowie die Feststellung der Wahlergebnisse. Der Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter wurden bereits durch die Bezirksregierung Münster ernannt.

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