Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Heilpädagogische Frühförderung - Vereinbarungen

2017/052 12.04.2017

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen soll beauftragt werden, die Regelungen für die solitäre und die interdisziplinäre Frühförderung im Kreis neu zu gestalten. Ziel ist es, ab dem 1. Januar 2018 neue Vereinbarungen mit den Frühförderstellen abzuschließen. Die bestehenden Verträge zur solitären Frühförderung werden zum 31. Dezember 2017 gekündigt, um auf Basis neuer Verhandlungen eine strukturelle Gleichbehandlung aller Anbieter zu erreichen. Als Vergütungsgrundlage für die Grundleistungen soll künftig die Gebührenempfehlung des Berufs- und Fachverbandes Heilpädagogik e. V. dienen.

Zusätzlich zur solitären Frühförderung soll ab dem Jahr 2018 die interdisziplinäre Frühförderung (IFF) im Kreis etabliert werden. Da bisher keine Vereinbarung zwischen den Rehabilitationsträgern, also den Krankenkassen und dem Kreis als Sozialhilfeträger, vorlag, werden die Leistungen bislang als einzelne Komponenten erbracht. Die neue Regelung soll die Umsetzung der interdisziplinären Frühförderung auf Grundlage der Landesrahmenvereinbarung ermöglichen. In den künftigen Vereinbarungen sollen unter anderem die Kosten für eine Fördereinheit sowie die prozentuale Kostenbeteiligung von Kreis und Krankenkassen festgelegt werden. Zudem soll das Verhältnis zwischen ambulanten Leistungen in den Einrichtungen und mobilen Leistungen im Wohnbereich der Kinder neu geregelt werden. Der Zugangsweg zu den heilpädagogischen Leistungen bleibt dabei unverändert.

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