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Beschlussvorlage

Zensus 2011 - Aufgabenübertragung auf die Stadt Recklinghausen

10/342 23.08.2010 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/342 des Kreisausschusses sieht vor, die Durchführung des Zensus 2011 auf die Stadt Recklinghausen zu übertragen. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll die Stadt die Aufgabe der örtlichen Erhebungsstelle übernehmen.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über den registergestützten Zensus 2011 sowie der Entwurf des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Während der Kreis zur Einrichtung einer Erhebungsstelle verpflichtet ist, erlaubt das Landesrecht die Übertragung dieser Aufgabe auf kreisangehörige Gemeinden, sofern diese über eine geeignete Statistikstelle verfügen. Die Stadt Recklinghausen hat Interesse an der Übernahme bekundet und erfüllt mit ihrer Statistikstelle die notwendigen organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen.

Eine Übertragung auf die Stadt wird als vorteilhaft bewertet, da der Kreis für die Durchführung eine eigene Erhebungsstelle mit Personal und Räumlichkeiten schaffen müsste, die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Durch die Nutzung der bestehenden Strukturen in der Stadt Recklinghausen können die Gesamtkosten der Durchführung gesenkt und organisatorische Mehraufwände im Kreis vermieden werden.

Hinsichtlich der Finanzierung wird eine Kostenerstattung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 990.664,00 Euro erwartet. Da die tatsächlichen Kosten nach ersten Berechnungen voraussichtlich bei über 1,4 Millionen Euro liegen könnten, ist mit einem Zuschussbedarf zu rechnen. Ein etwaiger Kostenüberhang würde durch den Kreis Recklinghausen über die Kreisumlage ausgeglichen. Der Landrat ist beauftragt, den Abschluss der entsprechenden Vereinbarung vorzubereiten.

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