Interkommunale Zusammenarbeit 'Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung' zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne
✦ KI-Zusammenfassung
Die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne im Bereich des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung soll über den 31. Dezember 2017 hinaus fortgeführt werden. Die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die seit dem 1. Juli 2012 die Aufgabenbereiche beider Verwaltungen in einer gemeinsamen Organisationseinheit zusammenführt, wurde von der Stadt Herne zum Jahresende 2017 gekündigt. Ziel der vorliegenden Beschlussvorlage ist es, die Zusammenarbeit zu geänderten Rahmenbedingungen fortzusetzen und die Verwaltung mit dem Abschluss einer neuen Vereinbarung nebst Nebenabrede zu beauftragen.
Die Fortführung der Kooperation soll durch die Bündelung von Kräften und Kompetenzen die Handlungsfähigkeit stärken und zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Zu den angestrebten Synergieeffekten zählen Kostenreduzierungen im Personalwesen, im Bereich der Tierseuchenkrisenmanagement sowie bei der Beschaffung von Material. Zudem sollen die Auslastung von Fahrzeugen, Geräten und Expertenwissen optimiert und personelle Engpässe bei Krankheit oder Arbeitsspitzen besser kompensiert werden können.
Die Verwaltung verweist auf gestiegene Anforderungen durch neue gesetzliche Vorgaben, wie das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz oder Änderungen im Arzneimittelgesetz, sowie auf die zunehmende Komplexität der Lebensmittelüberwachung. Eine gemeinsame Organisationseinheit soll zudem die Bewältigung von Tierseuchen durch eine verbreiterte Personalbasis und die Nutzung vorhandener Logistikressourcen des Kreises Recklinghausen sicherstellen. Das Verfahren zur Neuregelung bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 51304100057
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170517070858
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170517070908