Flächenerweiterung des Naturparks Hohe Mark - Westmünsterland
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/167 sieht eine Erweiterung der Flächen des Naturparks Hohe Mark – Westmünsterland auf dem Gebiet des Kreises Recklinghausen vor. Der vorliegende Entwurf regelt die Anpassung der ursprünglichen Grenzen, die seit der Gründung des Naturparks im Jahr 1963 bestehen. Die Erweiterung umfasst Flächen innerhalb der Städte Datteln, Dorsten, Haltern und Marl.
Die Anpassung der Grenzen erfolgt als Reaktion auf Veränderungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Landesplanung seit der Etablierung des Naturparks. Derzeit umfasst das Gebiet eine Fläche von 1.040 km² und erstreckt sich über Teile der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen und Wesel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kreistag der Flächenerweiterung zustimmt, sofern das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die entsprechenden Flächen offiziell als Naturparkflächen ausweist. Zudem sind geringfügige, vom Ministerium initiierte Änderungen der Darstellung in den Beschluss eingeschlossen.
Nach Angaben der Verwaltung entstehen durch die Erweiterung der Naturparkflächen innerhalb der beteiligten Städte und des Kreises Recklinghausen keine zusätzlichen Kosten. Die entsprechenden Ratsbeschlüsse der betroffenen Kommunen wurden bereits gefasst. Der Vorgang ist zur Beratung im Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten sowie im Kreisausschuss und im Kreistag vorgesehen.
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