Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/169 regelt die Abfallgebühren und -entgelte im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2018. Der Kreistag soll die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall sowie Problemabfällen aus Haushalten auf 143,00 € pro Tonne festsetzen. Damit sinkt die Gebühr im Vergleich zum Vorjahr um etwa 1,38 %. Die Differenz zwischen den kalkulierten Entsorgungskosten von 146,79 € pro Tonne und der vorgeschlagenen Gebühr soll durch eine Entnahme in Höhe von rund 545.000 € aus der Gebührenrücklage ausgeglichen werden. Der Bestand der verfügbaren Rücklage beläuft sich nach Abzug bereits getätigter Entnahmen auf etwa 2,6 Millionen Euro.
Für die Verwertung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum wird eine Gebühr von 115,50 € pro Tonne vorgeschlagen. Die Gebühr für die Verwertung biologischer Abfälle bleibt mit 78,07 € pro Tonne auf dem Vorjahresniveau stabil, was auf einer Vereinbarung mit dem Kreis Borken basiert. Für Garten- und Parkabfälle wird eine kreiseinheitliche Gebühr von 42,45 € pro Tonne festgesetzt, was einer Senkung gegenüber dem letzten Quartal 2017 entspricht.
Zudem sieht die Vorlage die Fortführung spezieller Entgelte für getrennt angelieferte Abfälle wie Altpapier, Altholz und Altmetalle vor, um die Abfallverwertung zu fördern. Die entsprechende Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen wird mit den vorgeschlagenen Gebührenwerten beantragt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171013104050
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20171013104131
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20171013104203
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20171013104247