Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Personalausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Personalausschuss des Kreises Recklinghausen steht die Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/084 regelt die personelle Veränderung in dieser Funktion für die Sitzungen des Gremiums.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige stellvertretende Schriftführerin abzurufen. Gleichzeitig soll eine neue Person als stellvertretende Schriftführerin für die Sitzungen des Personalausschusses bestellt werden.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung einer Schriftführung ergibt sich aus den Bestimmungen der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen, konkret aus den Paragrafen 41 Absätze 4 und 9 in Verbindung mit Paragraph 37 Absatz 1. Die Vorlage wurde vom Landrat vorgelegt und ist für die Sitzung des Personalausschusses am 13. September 2017 vorgesehen.
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