Einstellung des Camping- und Zeltbetriebes auf dem Kreisjugendzeltplatz, Stockwieser Damm 20, Haltern am See
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt, den Betrieb des Kreisjugendzeltplatzes in Haltern am See zum 1. November 2018 einzustellen. Die Beschlussvorlage des Kreisausschusses führt aus, dass die Brasserter Arbeit den Pachtvertrag für das Gelände bereits gekündigt hat, da ein wirtschaftlicher Betrieb aufgrund der personellen und betrieblichen Aufwendungen nicht mehr möglich sei. In Abstimmung mit der Pächterin wurde ein Betrieb bis zum 31. Oktober 2018 vereinbart, um eine geordnete Rückabwicklung sowie die Einhaltung der Kündigungsfristen der Dauercamper zu ermöglichen.
Die Grundlage für die Einstellung des Betriebs bilden der bauliche Zustand sowie die wirtschaftliche Situation. Die vorhandenen Gebäude, darunter ein Platzwartgebäude, eine Mehrzweckhalle sowie Sanitäranlagen, weisen erhebliche Mängel auf. Die Verwaltung führt wasserdurchlässige Dächer, veraltete Wasser- und Abwasserleitungen, Setzungsrisse sowie unzureichende Heiz- und Sanitärkapazitäten an. Eine erste Kostenschätzung für die Sanierung der Sanitärgebäude beläuft sich auf etwa 1,8 Millionen Euro; für weitere Gebäude werden ebenfalls hohe Kosten für Kernsanierungen oder Ersatzneubauten erwartet. Ein Eigenbetrieb durch die Kreisverwaltung oder die Stadt Haltern am See wird aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen ausgeschlossen.
Nach Beendigung des Campingbetriebs plant die Verwaltung die Auflösung der Pachtverträge und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände. Eine Veräußerung des Grundstücks ist beabsichtigt, wobei die weiteren Schritte in Abstimmung mit der Stadt Haltern am See und den angrenzenden Grundstückseigentümern erfolgen sollen.
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