Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung eines Schriftführers und eines Stellvertreters für den gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 70 bis 73 für die Landtagswahl (Recklinghausen II bis V)

2017/027 15.03.2017

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage 2017/027 wird dem Gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 70 bis 73 für die Landtagswahl (Recklinghausen II bis V) die Bestellung eines Schriftführers sowie eines Stellvertreters vorgeschlagen.

Die Grundlage für diese Bestellung bilden die Bestimmungen des Landeswahlgesetzes NRW sowie der Kreiswahlordnung NRW. Demnach obliegt dem Ausschuss die Aufgabe, den Schriftführer zu bestellen. Seitens der Verwaltung liegt ein entsprechender Vorschlag vor, eine männliche Person zum Schriftführer und eine weitere männliche Person zu dessen Stellvertreter zu ernennen. Die Entscheidung über diese Besetzung steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinsamen Kreiswahlausschusses am 5. April 2017.

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