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Beschlussvorlage

Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer und des Schriftführers des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 70 bis 73 für die Landtagswahl (Recklinghausen II bis V)

2017/028 15.03.2017

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage Nummer 2017/028 liegt ein Beschlussvorschlag für den gemeinsamen Kreiswahlausschuss der Wahlkreise 70 bis 73 für die Landtagswahl (Recklinghausen II bis V) vor. Der Inhalt der Vorlage betrifft die formale Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie des Schriftführers innerhalb dieses Gremiums.

Die Grundlage für diesen Vorgang bildet der Paragraph 3 Absatz 3 der Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach obliegt dem Vorsitzenden die Aufgabe, die Beisitzerinnen und Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes zu verpflichten. Diese Verpflichtung umfasst zudem die Verschwiegenheit über alle Tatsachen, die den Mitgliedern im Zuge ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Angelegenheiten, die dem Wahlgeheimnis unterliegen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass die genannten Personen des Kreiswahlausschusses entsprechend dieser gesetzlichen Vorgaben verpflichtet werden.

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