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Beschlussvorlage

Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 70 bis 73 (Recklinghausen II bis V)

2017/029 15.03.2017

✦ KI-Zusammenfassung

Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 70 bis 73 im Kreis Recklinghausen wird im Rahmen der Sitzung am 5. April 2017 über die Zulassung oder Zurückweisung der Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl beraten. Die betroffenen Wahlkreise umfassen die Gebiete Recklinghausen II bis V.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit der eingereichten Vorschläge erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen. Da die Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge am 27. März 2017 um 18:00 Uhr endet, wird zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage verteilt. Der Landrat beziehungsweise der Kreisdirektor legt hiermit die Entscheidungsgrundlage für das Gremium vor, um über die formale Korrektheit der eingereichten Wahlvorschläge zu beraten.

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