Bestellung eines Schriftführers und eines Stellvertreters für den Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 69 für die Landtagswahl (Recklinghausen I)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage Nummer 2017/030 wird die Bestellung eines Schriftführers sowie eines Stellvertreters für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 69 (Recklinghausen I) zur kommenden Landtagswahl beantragt.
Die Grundlage für diese Bestellung bilden die rechtlichen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 10 Absatz 3 Satz 6, in Verbindung mit § 41 Absatz 4 der Kreiswahlordnung sowie § 37 Absatz 1 der Kreiswahlordnung. Gemäß dieser gesetzlichen Vorgaben obliegt dem Ausschuss die Aufgabe, die entsprechende Person für die Schriftführung zu bestimmen.
Seitens der Verwaltung liegt der Vorschlag vor, eine Person zum Schriftführer und eine weitere Person zu dessen Stellvertreter für den genannten Ausschuss zu bestellen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Kreiswahlausschusses am 5. April 2017 vorgesehen.
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