Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 69 (Recklinghausen I)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 69 (Recklinghausen I) befasst sich im Rahmen der Sitzung am 5. April 2017 mit der Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung der Kreiswahlvorschläge für die anstehende Landtagswahl. Gegenstand der Beschlussvorlage Nummer 2017/032 ist die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für den genannten Wahlkreis.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge am 27. März 2017 um 18:00 Uhr endet. Aufgrund dieses zeitlichen Rahmens wird zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage verteilt, um die Entscheidungsgrundlage für den Ausschuss bereitzustellen. Der Landrat beziehungsweise der Kreisdirektor legt den Sachverhalt dem Gremium zur Beratung vor.
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