Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Einführung der Verwertung von „stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)“ für den Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2017/140 wird die Einführung der Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) im Kreis Recklinghausen beantragt. Der Plan sieht vor, dass die Umsetzung zunächst in den Pilotstädten Castrop-Rauxel und Recklinghausen zum 1. Januar 2018 beginnt. Ab dem 1. Januar 2019 soll die Verwertung auf alle weiteren Städte des Kreises ausgeweitet werden.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz, welches die getrennte Sammlung von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen vorsieht. Da das geplante Wertstoffgesetz nicht zustande kam, tritt nun das Verpackungsgesetz in Kraft. Da dieses keine expliziten Vorgaben für die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen enthält, ist eine Abstimmung mit den dualen Systemen erforderlich. In den Pilotstädten erfolgt die Sammlung von Leichtverpackungen bereits im Auftrag der Remondis GmbH und Co. KG.
Die Verwertung der gesammelten Stoffe obliegt dem Kreis Recklinghausen. Für die Pilotphase ab 2018 werden die entsprechenden Regelungen und Ausschreibungen vorbereitet. Basierend auf bisherigen Modellversuchen wird für die Pilotstädte eine Sammelmenge zwischen 760 und 1.330 Tonnen für das Jahr 2018 prognostiziert. Zur Deckung der durch die zusätzliche Sammlung entstehenden Kosten ist ab dem Jahr 2019 die Einführung einer gesonderten Gebühr für die Verwertung der stoffgleichen Nichtverpackungen vorgesehen.
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