Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und der gewählten Bewerberinnen bzw. der gewählten Bewerber in den Wahlkreisen 70 bis 73 (Recklinghausen II bis V) für die Landtagswahl
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 70 bis 73 (Recklinghausen II bis V) zur Landtagswahl liegt die Beschlussvorlage 2017/059 vor. Ziel der Vorlage ist die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse sowie der gewählten Bewerberinnen und Bewerber in den genannten Wahlkreisen.
Die Grundlage für diese Feststellung bildet eine Zusammenstellung der Stimmbezirksergebnisse, die durch den Kreiswahlleiter erstellt wird. Diesem Prozess geht eine Vorprüfung aller Wahlniederschriften durch den Kreiswahlleiter voraus, über deren Ergebnis in der Sitzung berichtet wird. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist der Kreiswahlausschuss bei der Feststellung an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden. Er ist lediglich dazu befugt, rechnerische Berichtigungen an den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen. Sollten im Rahmen der Prüfung Bedenken gegen die Entscheidungen der Wahlvorstände bestehen, sind diese im Protokoll zu vermerken. Auf Basis der vorliegenden Zusammenstellung der Wahlergebnisse stellt der Ausschuss abschließend fest, welche Personen in den Wahlkreisen 70 bis 73 gewählt wurden.
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