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Beschlussvorlage

Förderung des Breitbandausbaus im Kreis Recklinghausen

2017/060 18.04.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/060 sieht die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab dem Jahr 2018 vor, um die erforderlichen Mittel für Förderanträge beim Bund und beim Land NRW zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Kreis Recklinghausen abzusichern. Ziel ist die Schließung sogenannter „weißer Flecken“, also Versorgungsbereiche ohne Internetzugang von mindestens 30 Mbit/s, was etwa 7 % der Hausanschlüsse im Kreis umfasst.

Im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Markterkundungsverfahrens wurde ermittelt, welche Bereiche durch Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich ausgebaut werden können. Für die verbleibenden Gebiete wurden zwei Förderanträge beim Bund eingereicht, die die Städte Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Marl und Oer-Erkenschwick sowie die weiteren fünf kreisangehörigen Städte abdecken. Das beantragte Volumen für die Wirtschaftlichkeitslücke beläuft sich auf 51,3 Millionen Euro, wobei eine Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel angestrebt wird.

Der Kreis agiert hierbei als zentrale Vergabestelle im Auftrag der kreisangehörigen Städte, mit denen entsprechende Kooperationsvereinbarungen geschlossen wurden. Zur Unterstützung der komplexen technischen und rechtlichen Anforderungen werden externe Dienstleister sowie die Breitbandkoordination des Landes NRW genutzt. Da die bewilligten Mittel für Beratungsleistungen die Kosten für externe Dienstleister zwar weitgehend decken, aber unvorhersehbare, nicht förderfähige Kosten entstehen können, wird eine Deckungslücke von bis zu 100.000 Euro aus ZIRE-Mitteln vorgeschlagen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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