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Beschlussvorlage

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses und der gewählten Bewerberin bzw. des gewählten Bewerbers im Wahlkreis 69 (Recklinghausen I) für die Landtagswahl

2017/061 18.04.2017

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 69 (Recklinghausen I) soll im Rahmen seiner Sitzung am 22. Mai 2017 das endgültige Wahlergebnis sowie die gewählten Bewerber und Bewerberinnen für die Landtagswahl feststellen. Die Grundlage für diese Feststellung bildet eine Zusammenstellung der Stimmbezirksergebnisse, die vom Kreiswahlleiter erstellt wird. Diesem Vorgang geht eine Vorprüfung sämtlicher Wahlniederschriften durch den Kreiswahlleiter voraus, über deren Ergebnis in der Sitzung berichtet wird.

Der Spielraum des Ausschusses ist dabei rechtlich begrenzt. Gemäß den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist das Gremium an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden und darf lediglich rechnerische Berichtigungen an den Feststellungen der Wahlvorstände vornehmen. Sollten im Rahmen der Prüfung Bedenken gegen die Entscheidungen der Wahlvorstände bestehen, ist dies in der Niederschrift des Ausschusses zu vermerken. Auf Basis der vorliegenden Zusammenstellung der Wahlergebnisse erfolgt die formale Feststellung der gewählten Personen für den Wahlkreis 69.

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