Finanzielle Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege 2016/2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 2017/116 dient der Erfüllung der Informationspflicht gegenüber dem Sozial- und Gesundheitsausschuss. Gemäß einem Beschluss des Ausschusses aus dem Jahr 1979 ist die Verwaltung dazu angehalten, jährlich über die finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege zu berichten.
Der Sachverhalt beschreibt, dass der Kreis in der Vergangenheit zahlreiche Fördermaßnahmen initiiert und durchgeführt hat, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen erfolgten teilweise auf Anregung des Sozial- und Gesundheitsausschusses. Im weiteren Verlauf wurden diese Förderungen teilweise von den Städten im Kreisgebiet übernommen oder fortgeführt, was zu einer Senkung der Kreisumlage führte.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Zusammenstellung der finanziellen Zuwendungen für den Berichtszeitraum 2016/2017 zur Kenntnis gegeben. Die Dokumentation dient der transparenten Darstellung der Mittelverwendung durch die kommunalen Instanzen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 51807100115
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170718084621