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Beschlussvorlage

Regelungen zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte

2017/092 19.06.2017 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2017/092 wird dem Kreistag ein neuer Regelungsrahmen für die Gewährung von Altersteilzeit an Beamtinnen und Beamte der Kreisverwaltung Recklinghausen vorgelegt. Die Neuregelung soll ab dem 1. Oktober 2017 in Kraft treten und knüpft die Bewilligung an bestimmte Voraussetzungen. Voraussetzung für den Anspruch ist eine mindestens zehnjährige Betriebszugehörigkeit bei der Kreisverwaltung zum Zeitpunkt des Beginns der Altersteilzeit.

Die vorgesehene Dauer der Altersteilzeit soll grundsätzlich fünf Jahre nicht überschreiten. Für das Blockmodell ist der Beginn der Freizeitphase an die Vollendung des 60. Lebensjahres gebunden, während im Teilzeitmodell der Beginn der Altersteilzeit nach Vollendung des 57. Lebensjahres erfolgen soll. Abweichungen von diesen Zeitspannen sind nur in Ausnahmefällen bei nachgewiesenem dienstlichem Interesse möglich. Für Beamtengruppen mit abweichenden gesetzlichen Altersgrenzen gelten diese Einschränkungen nicht. Bereits bewilligte Altersteilzeitverhältnisse unterliegen dem Bestandsschutz.

Anträge müssen mindestens 12 und höchstens 18 Monate vor Beginn schriftlich auf dem Dienstweg gestellt werden. Die Dienststelle behält sich vor, Anträge bei entgegenstehenden dienstlichen Belangen abzulehnen, sofern die wirtschaftliche Darstellbarkeit innerhalb von fünf Jahren gewährleistet ist. Die Verwaltung begründet die Neuregelung mit der Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Konsolidierung sowie der Personalplanung im Kontext des demografischen Wandels. Der Personalrat hat dem Vorschlag bereits zugestimmt.

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