Vorschlag zur Ersatzberufung eines ordentlichen Mitglieds für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/033 des Landrats sieht die Ersatzberufung eines ordentlichen Mitglieds für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen vor. Hintergrund ist der Ausscheiden eines bisherigen ordentlichen Mitglieds aus dem Ausschuss auf eigenen Wunsch. Da die aktuelle Amtszeit des Verwaltungsausschusses bis zum 30. Juni 2022 läuft, ist eine Neubesetzung der vakanten Position erforderlich.
Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind insgesamt vier ordentliche Mitglieder zu benennen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches III erfolgt die Berufung der Mitglieder durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschlagsberechtigung für die Mitglieder der Gruppe der öffentlichen Körperschaften liegt bei der Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinden und Gemeindeverbände des Zuständigkeitsbereichs. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung von Mitgliedern sehen vor, dass diese Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder der gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein müssen und hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Zudem sind bestimmte Anforderungen an die Staatsangehörigkeit sowie das passive Wahlrecht zu erfüllen, während Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind.
Als Nachfolge für das ausgeschiedene Mitglied wird eine weitere Person zur Ersatzberufung vorgeschlagen. Der Vorgang ist zur Beratung im Kreisausschuss sowie im Kreistag vorgesehen.
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