Errichtung eines neuen Bildungsganges am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 2 Kreisordnung NRW -
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 2017/096 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beantragt. Gegenstand der Vorlage ist die Errichtung eines neuen Bildungsganges am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl.
Die Entscheidung ist im Rahmen der Beratungsfolge für den Ausschuss für Bildung, den Kreisausschuss sowie den Kreistag vorgesehen. Der Landrat und der Kreisdirektor haben den Beschlussvorschlag zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt. Die entsprechenden Begründungen zur Dringlichkeit sind als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die zuständige Fachabteilung ist für die Berichterstattung in den jeweiligen Gremien zuständig.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170628094238