1. Jahresbericht zum Frauenförderplan 2016 - 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2017/018 enthält den Jahresbericht zur Umsetzung des Frauenförderplans für den Zeitraum 2016 bis 2018. Der zugrunde liegende Frauenförderplan wurde am 22. Februar 2016 vom Kreistag beschlossen. Gemäß der festgelegten Struktur erfolgt nach Ablauf eines jeden Jahres eine Überprüfung durch die Gleichstellungsbeauftragte. Ziel dieser Untersuchung ist es, die Einhaltung der im Plan definierten Zielvorgaben zu kontrollieren und gegebenenfalls notwendige flankierende Maßnahmen zu identifizieren.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Entwicklungen innerhalb des ersten Jahres der Laufzeit des Förderplans. Als Datengrundlage für die Darstellung der Entwicklung sowie für die Erstellung von Prognosen für die Folgejahre dienen die Auswertungen aus dem Personalverfahren LOGOA. Die Daten beziehen sich jeweils auf den Stichtag des 30. Juni. Zusätzlich umfasst der Bericht einen Ausblick auf anstehende Veränderungen im aktuellen Gleichstellungsrecht. Die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplanes obliegt der Gleichstellungsstelle.
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