Jahresrechnung 2006 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/022 befasst sich mit der Abnahme der Jahresrechnung 2006 sowie der Entlastung des Landrats. Grundlage für die Vorlage ist der Bericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung vom 16. November 2007 sowie die Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 4. Dezember 2007, welche als Schlussbericht im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gilt.
Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergab keine besonderen Mängel, die der Entlastung des Landrats entgegenstehen würden. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Kreistag die geprüfte Jahresrechnung 2006 abnimmt und dem Landrat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen die Entlastung erteilt.
Die Beratung des Rechnungsprüfungsausschusses zu diesem Sachverhalt fand in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Die anschließende Abnahme der Jahresrechnung sowie die Erteilung der Entlastung in den Gremien des Kreisausschusses und des Kreistags sind für die öffentlichen Sitzungen vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.
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