Feststellung der Eröffnungsbilanz des Kreises Recklinghausen zum Stichtag 01.01.2008 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/056 regelt die Feststellung der Eröffnungsbilanz des Kreises Recklinghausen zum Stichtag 1. Januar 2008 sowie die damit verbundene Entlastung des Landrats. Der Kreistag hatte zuvor den Entwurf der Eröffnungsbilanz vom 4. Februar 2011 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.
Im Rahmen der Prüfung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON mit der Untersuchung beauftragt, welche einen Prüfungsbericht mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk erstellt hat. Ergänzend dazu fand eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW statt. Die Prüfungen führten zu Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, da sowohl durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als auch durch die Verwaltung Korrekturbedarfe festgestellt wurden. Der vorliegende Bericht berücksichtigt diese Veränderungen bereits.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht in seiner Sitzung am 4. Oktober 2011 als eigenen Schlussbericht erklärt und dem Landrat die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die Eröffnungsbilanz in der geprüften Fassung festzustellen. Zudem wurde die Erteilung der Entlastung für den Landrat im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2008 empfohlen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Kreisausschuss am 11. Oktober 2011 und im Kreistag am 17. Oktober 2011 vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 522408100055
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20111005090951
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20111005094255