Benennung der Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/175 befasst sich mit der Benennung der Mitglieder für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen für die 13. Wahlzeit, welche den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. Juni 2022 umfasst. Da die Amtszeit der bisherigen Mitglieder am 30. Juni 2016 endete, verbleiben die bisherigen Vertreter gemäß den gesetzlichen Regelungen des SGB III im Amt, bis die Nachfolger berufen sind.
Für die neue Wahlperiode sind zwei ordentliche Mitglieder sowie vier stellvertretende Mitglieder aus der Gruppe der öffentlichen Körperschaften zu benennen. Die Vorgabe einer höheren Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern dient der Sicherstellung der Entscheidungsfähigkeit und der Rechtmäßigkeit innerhalb des Ausschusses. Die Benennung der Mitglieder erfolgt durch den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklingenau, wobei die Bezirksregierung Münster als vorschlagsberechtigte Stelle fungiert.
Die Besetzung der Mitglieder der öffentlichen Körperschaften ist an die Voraussetzung gebunden, dass es sich um Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder der gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde handelt, die im Bezirk der Agentur für Arbeit Recklinghausen hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Zudem sind die Bestimmungen des Bundesgremienbesetzungsgesetzes zu berücksichtigen, wonach bei der Benennung eine paritätische Vertretung von Frauen und Männern angestrebt wird. Eine Mitgliedschaft von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich ausgeschlossen.
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