Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Fleischhygiene Änderungssatzungen des Kreises Recklinghausen für den Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2016 für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für den Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gebührensatzung des Kreises Recklihausen vorgelegt. Ziel der achten Änderungssatzung ist die Anpassung der Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016. Die Neuregelung betrifft die Schlachthöfe der Schlachthof Recklinghausen GmbH sowie der Westfleisch Erkenschwick GmbH.
Bisher wurden für das Jahr 2016 lediglich Mindestgebühren in Höhe von 1,00 Euro pro Einheit erhoben. Da diese Beträge die tatsächlich entstandenen Kosten der Behörde nicht decken, soll die Satzung rückwirkend angepasst werden. Grundlage für die neuen Sätze sind die Jahresabschlüsse des Jahres 2016. Für die Fleischbeschau von Schweinen werden neue Gebührensätze von 2,72 Euro für den Schlachthof Recklinghausen und 1,09 Euro für den Schlachthof der Westfleisch Erkenschwick GmbH vorgeschlagen.
Durch die Differenz zwischen den bereits gezahlten Mindestgebühren und den neuen Sätzen ergibt sich ein Nachforderungsbedarf. Der Kreis beabsichtigt, vom Schlachthof Recklinghausen eine Summe von 581.745,28 Euro und von der Westfleisch Erkenschwick GmbH eine Summe von 234.016,29 Euro einzufordern. Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit einer kostendeckenden Gebührenerhebung zur Vermeidung von Unterdeckungen im Gebührenhaushalt und zur Entlastung der kreisangehörigen Städte. Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie das Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170830091744
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